Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Ausbildungsort: LWL-Hauptverwaltung Münster
Ausbildungsvergütung: 1.349,78 €
Ausbildungsstatus: Beamtin/Beamter auf Widerruf
Berufsschule: Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster
Nächster Einstellungstermin: 2027
Bewerbungsfrist: wird noch bekanntgegeben
Erfahrungsberichte von Auszubildenden und Studierenden finden sich hier.
- Fachoberschulreife
- mindestens befriedigende schulische Leistungen
- deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
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Bei ausländischen Bewerbungen: eine deutsche Übersetzung des Schulzeugnisses inklusive Notenübersicht; Staaten außerhalb des Bologna Prozesses: Anerkennung des Abschlusses über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB); Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
- eine gründliche und zukunftsorientierte Ausbildung
- gute Betreuung am Arbeitsplatz durch erfahrene Ausbilder/-innen
- intensive Prüfungsvorbereitung, Ausbildungsseminare
- gleitende Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche
- Fortbildungen / Seminare
- Einführungswoche
- einen Laptop
- Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
- hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
- Dienstleistungsorientierung
- besonderes Interesse an EDV
Bewirb dich bitte mit Anschreiben (optional), Lebenslauf und der Kopie des letzten Schulzeugnisses. Der weitere Kontakt zu dir erfolgt per E-Mail.
Der LWL strebt eine diverse Personalaufstellung an. Bewerbungen von Frauen und geeigneten schwerbehinderten Menschen sind daher ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus begrüßen wir alle Bewerbungen von Menschen, unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion und Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
Der LWL fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt ein.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.